Veranstaltungskalender

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Datum von:
Datum bis:
 
  • 22.04.2024  08:15 - 13:00

    Weiterbildung für Betreuungskräfte nach §§ 53c SGB XI (Alltagsbegleiter)
    in: Freiburg
    Ansprechpartner: Frau Häge
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  • 22.04.2024  08:45 - 12:00

    Quali-Pass - C1
    in: Freiburg
    Ansprechpartner: Frau Eichhorn
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  • 13.05.2024  08:15 - 13:00

    Tablet-Kurs
    in: Freiburg
    Ansprechpartner: Frau Schmidt
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  • 03.06.2024  08:15 - 13:00

    Umschulung zum Kaufmann / zur Kauffrau für Büromanagement Teilzeit
    in: Freiburg
    Ansprechpartner: Frau Schmidt
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  • 01.07.2024  08:15 - 13:00

    EDV-Grundlagen
    in: Freiburg
    Ansprechpartner: Frau Eichhorn
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Fördermittel für Existenzgründer

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Der Gründungszuschuss ist ein Fördermittel der Arbeitsagentur, mit dem eine Existenzgründung im Haupterwerb aus dem ALGI (Arbeitslosengeld 1) gefördert werden kann. Er kann gewährt werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen hat, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Abs. 3 SGB III beruht („kurze“ Anwartschaftszeit).

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere neun Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.
Eine erneute Förderung ist nicht möglich, wenn seit dem Ende einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III noch nicht 24 Monate vergangen sind. Sämtliche Antragsformulare für den Gründungszuschuss erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit.

Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über weitere Details zum Gründungszuschuss. Weitere Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie auch HIER