Einstiegsgeld über die ArbeitsgemeinschaftZur Unterstützung einer Existenzgründung aus dem ALG2 (Arbeitslosengeld 2) steht zukünftigen Unternehmern im Haupterwerb das sog. Einstiegsgeld zur Verfügung. Dabei handelt es sich nicht um eine Pflichtleistung, sondern um eine Ermessensleistung. Die Höhe des Einstiegsgeldes richtet sich nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit sowie nach der Größe der sog. Bedarfsgemeinschaft, in welcher der Bedürftige lebt.
Das Einstiegsgeld setzt sich aus zwei Phasen zusammen:
über einen Zeitraum von zunächst meist 6 Monaten erhölt der Gründer mit dem Einstiegsgeld eine Unterstützung zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten. Die Aufwendungen für die Sozialversicherung übernimmt während des Einstiegsgeld Bezuges die Arbeitsgemeinschaft der Bundesagentur im Rahmen einer Pflichtversicherung.
Bei erfolgreicher Geschäftsentwicklung können nach den 6 Monaten weitere Bewilligungszeiträume auf Antrag folgen. Während des Bezugs von Einstiegsgeld wird ein Großteil der erwirtschafteten Gewinne gegen gerechnet, weshalb buchhalterische und steuerliche Betreuung zu empfehlen ist.
Sämtliche Antragsformulare für das Einstiegsgeld erhalten Existenzgründer i. d. R. bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft.
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über weitere Details zum Einstieggeld.
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