Veranstaltungskalender

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Datum von:
Datum bis:
 
  • 22.04.2024  08:15 - 13:00

    Weiterbildung für Betreuungskräfte nach §§ 53c SGB XI (Alltagsbegleiter)
    in: Freiburg
    Ansprechpartner: Frau Häge
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  • 22.04.2024  08:45 - 12:00

    Quali-Pass - C1
    in: Freiburg
    Ansprechpartner: Frau Eichhorn
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  • 13.05.2024  08:15 - 13:00

    Tablet-Kurs
    in: Freiburg
    Ansprechpartner: Frau Schmidt
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  • 03.06.2024  08:15 - 13:00

    Umschulung zum Kaufmann / zur Kauffrau für Büromanagement Teilzeit
    in: Freiburg
    Ansprechpartner: Frau Schmidt
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  • 01.07.2024  08:15 - 13:00

    EDV-Grundlagen
    in: Freiburg
    Ansprechpartner: Frau Eichhorn
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Büromanagement

Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen:

Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Ausbildungsinhalte richten sich nach der bundeseinheitlichen Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplan. Die Fertigkeiten und Kenntnisse werden handlungsorientiert und praxisnah vermittelt. Voraussetzungen sind:

  • Mind. Hauptschulabschluss
  • Begeisterung und Engagement für das –Thema Büro
  • Kundenfreundlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
  • Gute Kenntnisse der deutschen Sprache (min/B1) Bei der Anmeldung erfolgt ein Einstufungstest.

Termine und Unterrichtszeiten:


Flyer Herbst 2022 Teilzeit Image


Flyer Herbst 2022 Vollzeit Image

Ausbildungsschwerpunkte:

  • Kenntnisvermittlung in den prüfungsrelevanten Fächern:
  • Intensive Prüfungsvorbereitung auf die schriftliche und mündliche IHK-Prüfung
  • Vermittlung und individuelle Betreuung während der betrieblichen Ausbildung
  • Intensive Unterstützung bei der anschließenden Stellensuche (individuelles Job- Coaching)

Abschluss:

Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zum Erwerb des Berufsabschlusses "Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement" mit Zeugnis und Zertifikat von der VERTE Akademie

Finanzierung:

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach SGB II oder III (Empfänger von ALG I oder ALG II, Erhalt eines Bildungsgutscheines durch Ihre zuständige Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter) sowie durch andere Leistungsträger (BfA, LVA, Bundeswehr u.a.) möglich.